Erholung I e.V.
Beschlüsse
Fahrradfahren
In der gesamten Gartenanlage ist das Fahrradfahren verboten, dies betrifft auch Kinder. Mitgliederversammlung vom 06.04.2019
Filmen/Fotografieren
Das Filmen und Fotografieren darf nur im eigenen Garten erfolgen. Der
Nachbargarten oder weitere Personen die sich außerhalb ihres Gartens befinden,
dürfen ohne deren Einverständnis nicht gefilmt oder fotografiert werden. Damit
greifen Sie in deren Persönlichkeitsrechte ein und machen sich strafbar.
Das Gleiche gilt auch für das Filmen und Fotografieren aus der Luft mittels
einer Drohne.
Mitgliederversammlung vom 06.04.2019
Betreten des Gartens durch Vorstand
Der Vorstand oder andere Gartenfreunde dürfen die Gärten betreten, wenn festgestellt wird, dass Wasser aus dem Absperrventil läuft und dieses entsprechend abstellen. Mitgliederversammlung vom 06.04.2019
Beitragsordnung
Die aktuelle Beitragsordnung kann in der Anlage „Beitragsordnung-2014.pdf“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Mitgliederversammlung vom 06.04.2013
sowie Vorstandssitzung vom 12.02.2014
Gartentor Autoeinfahrt
Aufgrund von Diebstählen in der Gartenanlage ist das Gartentor am Emerich-Ambros-Ufer (Autoeinfahrt) ständig zu verschließen. Vorstandssitzung vom 10.04.2013
Energieverordnung
Die aktuelle Energieverordnung kann in der Anlage „Energieverordnung.pdf“ einschließlich Zusatz in der Anlage „Energieverordnung-Zusatz.pdf“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Mitgliederversammlung vom 06.04.2013
sowie Vorstandssitzung vom 09.04.2014
Wegfall Pflichtstundenbefreiung aus Altersgründen
Am 21.04.2012 wurde in der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, dass es zukünftig keine Befreiung von Pflichtstunden auf Grund von Alter gibt. Jeder der einen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage die Pflichtstunden zu erbringen. Sollte sich ein Gartenfreund dennoch nicht dazu in der Lage fühlen, kann er einen begründeten Antrag an den Vorstand richten. Dieser wird den Antrag prüfen und darüber entscheiden. Mitgliederversammlung vom 21.04.2012
Wasser
Wasseruhren, welche ein Prüfdatum älter als 5 Jahre aufweisen, sind vom Gartenfreund auf eigene Kosten auszutauschen. Die betreffenden Gärten werden in den Schaukästen bekanntgegeben. Mitgliederversammlung vom 27.03.2010
Ruhezeiten in öffentlichen Anlagen
Samstags - Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Sonntag und Feiertag ist generell Ruhe einzuhalten. Mitgliederversammlung vom 27.03.2010
Gartentore
Die Gartentore sind in der Zeit von April bis September ab 20.00 Uhr zu verschließen. In der Zeit von Oktober bis März sind die Tore ständig verschlossen zu halten! Mitgliederversammlung vom 27.03.2010
Winterdienst
Es besteht kein Winterdienst in der Gartenanlage. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr!
Beitragsordnung-2014.pdf | 65K | |
Energieverordnung.pdf | 140K | |
Energieverordnung-Zusatz.pdf | 48K |
Letze Änderung: 22.08.2023 um 04:36.